AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Rauscher Boote e.U.
Hopfgartenstraße 14, 5302 Henndorf am Wallersee, Österreich
Fassung: September 2026
A. ALLGEMEINER TEIL
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die Rauscher Boote e.U., mit dem Sitz in Henndorf am Wallersee und der Geschäftsanschrift Hopfgartenstraße 14, A-5302 Henndorf am Wallersee, Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 517401i, Firmenbuchgericht Landesgericht Salzburg, UID-Nummer ATU 74218269, E-Mail office@rauscherboot.at, Web www.rauscherboot.at (im Folgenden „RB“), mit ihren Kunden abschließt.
1.2. Die AGB gelten unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses; sie gelten daher auch bei Vertragsabschluss unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel, etwa über den Onlineshop von RB, telefonisch, per Brief oder per E-Mail. Wurde die Geltung der AGB in einem Vertrag vereinbart, gelten die AGB für alle weiteren Verträge sowie generell für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen RB und dem Kunden, selbst wenn im Einzelfall bei Abschluss eines Vertrages die Geltung der AGB nicht ausdrücklich vereinbart wird. Die AGB gelten auch nach der Beendigung aller Verträge bis zu ihrer vollständigen Abwicklung weiter. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.3. Der Allgemeine Teil (Punkte 1 bis 12) gilt für sämtliche Leistungen von RB. Ergänzend gelten die Besonderen Teile: Teil B für Bestellungen über den Onlineshop und sonstige im Fernabsatz geschlossene Verträge, Teil C für den Verkauf von Booten, Yachten und Motoren, Teil D für Service-, Reparatur-, Refit-, Transport- und Lagerleistungen sowie Teil E für Vermittlungs- und Charterverwaltungsleistungen. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des jeweiligen Besonderen Teils dem Allgemeinen Teil vor.
1.4. Kunden von RB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
1.5. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere seiner Einkaufsbedingungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen; dieser Ausschluss ist mit der Geltung dieser AGB vereinbart. Hinweise auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere solcher in seinen Geschäftspapieren, gelten als nicht vorhanden.
1.6. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die von beiden Parteien im Einzelnen ausgehandelt werden, gehen den Bestimmungen dieser AGB vor, sofern sie von RB schriftlich bestätigt wurden.
1.7. RB ist berechtigt, diese AGB für künftige Verträge jederzeit zu ändern; die geänderte Fassung gilt ab ihrer Veröffentlichung auf der Website von RB für alle danach abgeschlossenen Verträge. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt.
1.8. Erklärungen von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von RB, die keine entsprechende Vollmacht schriftlich nachweisen, sind für RB nicht verbindlich. Zusagen über Eigenschaften, Leistungsdaten, Geschwindigkeiten, Reichweiten oder Verbrauchswerte bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch RB.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote von RB sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind – freibleibend und unverbindlich; sie können von RB vor Vertragsabschluss jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden. Darstellungen in Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf der Website, im Onlineshop und in sozialen Medien sind keine verbindlichen Angebote, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.2. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die bestellte Ware bzw. Leistung.
2.3. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass RB die Bestellung des Kunden entweder ausdrücklich annimmt (Auftragsbestätigung) oder ihr durch Lieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der Leistung tatsächlich entspricht, und zwar jeweils binnen 30 Tagen ab Einlangen der Bestellung bei RB (Absendung der Annahme bzw. der Ware). Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Eine automatisierte Eingangsbestätigung im Onlineshop stellt noch keine Annahme dar; Punkt 13 bleibt unberührt.
2.4. RB ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden oder bei erkennbaren Preis-, Druck- oder Übertragungsfehlern – abzulehnen.
2.5. Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.
2.6. Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie Farbdarstellungen sind Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
3. Preise
3.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von RB. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben; im Onlineshop werden allfällige Versandkosten und sonstige zusätzliche Kosten vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2. Dem Kunden entstehen bei einer Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine über die Grundtarife hinausgehenden zusätzlichen Kosten.
3.3. Allfällige mit einem Import oder Export verbundene Abgaben (etwa Zoll), Spesen und Kosten sind – soweit nicht anders vereinbart – vom Kunden zu tragen. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
3.4. Kosten für Transport, Verladung, Kranung, Slippen, Zulassung, Registrierung, Vermessung sowie behördliche Gebühren sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.5. Gegenüber Unternehmern ist RB auch nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise im zumutbaren Ausmaß unter billiger Berücksichtigung aller für die Preisbemessung maßgebenden Umstände (insbesondere Änderungen der Marktlage, der Rohstoff-, Energie-, Fracht- oder Personalkosten sowie von Wechselkursen) zu ändern. Gegenüber Verbrauchern ist eine Preisänderung nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Leistungserbringung mehr als zwei Monate liegen; in diesem Fall sind die für die Preisänderung maßgebenden Umstände sowohl zugunsten als auch zulasten des Verbrauchers zu berücksichtigen. Übersteigt die Erhöhung 5 % des vereinbarten Preises, ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
4.1. Soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug und spesenfrei binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von RB einzuzahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Für den Verkauf von Booten und Yachten gilt ergänzend Punkt 19, für Bestellungen im Onlineshop Punkt 14.
4.2. Skonti oder sonstige Abzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von RB.
4.3. RB ist berechtigt, jede einzelne Teillieferung und jeden Teilleistungsabschnitt gesondert in Rechnung zu stellen.
4.4. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Kunden, der Unternehmer ist, hat RB Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (§ 456 UGB) sowie auf die Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Bei Kunden, die Verbraucher sind, betragen die Verzugszinsen 4 % p.a. Der Anspruch auf Ersatz eines über die Verzugszinsen hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.5. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Abgaben, Gebühren, Einbringungskosten und Verzugszinsen und danach auf das offene Kapital angerechnet. Bestehen titulierte und nicht titulierte Forderungen, werden eingehende Zahlungen zuerst auf nicht titulierte Forderungen angerechnet.
4.6. Der Kunde hat sämtliche mit der zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung verbundenen, angemessenen Aufwendungen zu ersetzen, etwa Mahnspesen sowie die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB).
4.7. Kunden, die Unternehmer sind, sind nicht zur Aufrechnung gegen Forderungen von RB oder zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen berechtigt. Verbraucher sind zur Aufrechnung im gesetzlichen Umfang berechtigt, insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit von RB oder mit gerichtlich festgestellten bzw. von RB anerkannten Gegenforderungen.
4.8. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder werden RB nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, ist RB berechtigt, sämtliche offenen Forderungen fällig zu stellen, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle von RB gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Forderungen Eigentum von RB.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln, sachgemäß zu lagern und – bei Booten, Yachten und Motoren – auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, Sturm und Wasserschaden zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
5.3. Vor dem Eigentumserwerb ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstigen Weitergabe von Vorbehaltssachen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RB berechtigt. Macht ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens Rechte an dem Kaufgegenstand geltend oder erfolgen sonstige Zugriffe Dritter, hat der Kunde RB davon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von RB hinzuweisen.
5.4. Der Kunde hat RB alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
5.5. RB ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.6. Bei einer Weiterveräußerung der Ware durch einen Kunden, der Unternehmer ist, tritt dieser RB bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. RB nimmt die Abtretung an.
6. Abholung, Lieferung und Gefahrübergang
6.1. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich eine Lieferung vereinbart wird, sind die Waren durch den Kunden am Betriebsstandort von RB auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen.
6.2. Im Falle einer vereinbarten Lieferung erfolgt diese unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach Wahl von RB an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. RB ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die Lieferadresse muss mit einem üblichen Transportfahrzeug bzw. – bei Booten – mit einem Zugfahrzeug samt Anhänger erreichbar sein; entstehen durch eine unzureichende Zufahrt Mehrkosten, trägt diese der Kunde.
6.3. Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von RB ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Angegebene Lieferzeiten beginnen frühestens mit vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie – soweit vereinbart – mit Eingang der Anzahlung.
6.4. Bei Selbstabholung durch den Kunden gehen Gefahr und Zufall mit der Übergabe der Ware am Betriebsstandort von RB auf den Kunden über.
6.5. Bei einer vereinbarten Versendung an einen Kunden, der Unternehmer ist, gehen Gefahr und Zufall im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm benannte Person über; wenn der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen hat, ohne dabei eine von RB vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Beförderer über.
6.6. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn er die ihm angebotene ordnungsgemäße Leistung nicht annimmt oder die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen unterlässt. Im Fall des Annahmeverzugs ist RB berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und hierfür ein angemessenes Lagerentgelt zu verrechnen.
7. Gewährleistung
7.1. RB leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) gegenüber Verbrauchern und nach den §§ 922 ff ABGB bzw. §§ 377 f UGB gegenüber Unternehmern, mit den nachstehenden Maßgaben.
7.2. Die Gewährleistungsfrist für Kunden, die Verbraucher sind, beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Waren kann eine kürzere Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr ab Übergabe vereinbart werden; eine solche Verkürzung wird jedoch – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – ausschließlich durch eine ausdrückliche und im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung im Kaufvertrag wirksam und nicht bereits durch diese AGB. Die Gewährleistungsfrist für Kunden, die Unternehmer sind, beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware; bei gebrauchten Booten, Yachten, Motoren und sonstigen gebrauchten Waren wird die Gewährleistung gegenüber Unternehmern zur Gänze ausgeschlossen.
7.3. Kunden, die Unternehmer sind, müssen die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist untersuchen und RB Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Übernahme schriftlich anzeigen; bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit deren Entdeckung. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie die Anfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen. Kunden, die Unternehmer sind, trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.4. Bei Gewährleistungsansprüchen ist RB berechtigt, die vom Kunden gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für RB verglichen mit einer anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, leistet RB für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
7.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die zurückzuführen sind auf: natürliche Abnützung und Verschleiß (insbesondere Verschleißteile wie Impeller, Anoden, Riemen, Filter, Dichtungen, Zündkerzen, Bremsbeläge, Persenninge, Polster und Antifouling), unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Beladung oder Lagerung, Überbeanspruchung, sportlichen oder Wettfahrteinsatz, Vermietung oder gewerbliche Nutzung ohne entsprechende Vereinbarung, unterlassene oder nicht fachgerecht durchgeführte Wartung, Frost-, Sturm-, Grundberührungs- oder sonstige Unfallschäden, Eingriffe oder Reparaturen durch den Kunden oder von RB nicht autorisierte Dritte, den Einbau nicht freigegebener Teile, Witterungs- und Umwelteinflüsse (insbesondere Osmose, UV-Vergilbung, Kalkablagerungen, Bewuchs, Salzwassereinflüsse) sowie handelsübliche Farb-, Struktur- und Maßabweichungen bei Naturmaterialien wie Holz, Leder und Teak.
7.6. Bei Batterien und Akkumulatoren gilt die kapazitätsbezogene Alterung (Verlust an nutzbarer Kapazität durch Ladezyklen und Alterung) nicht als Mangel, soweit die vom Hersteller angegebenen Werte eingehalten werden. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Zusammenhang mit in Boote und Yachten eingebauten Batterien ausgeschlossen.
7.7. Bei Waren, die RB von Dritten bezieht (insbesondere Motoren, Elektronik, Antriebe, Batterien, Beschläge und Zubehör), beschränkt sich die Gewährleistung gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche von RB gegenüber dem Vorlieferanten. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Gewährleistung von RB unberührt.
7.8. RB gibt gegenüber ihren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Allfällige Hersteller- oder Werksgarantien Dritter bestehen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller nach dessen Bedingungen erbracht; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber RB werden dadurch nicht eingeschränkt.
7.9. Ansprüche aus der Gewährleistung sind – soweit sie von RB nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden – innerhalb der Gewährleistungsfrist bzw. innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist gerichtlich geltend zu machen.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haftet RB gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall (insbesondere Liegeplatz-, Charter- und Saisonausfall) und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen.
8.2. Gegenüber Verbrauchern haftet RB nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit gilt gegenüber Verbrauchern nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in keinem Fall bei RB zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
8.4. RB übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb ihrer Website und ihres Onlineshops und haftet nur für eigene Inhalte. Soweit RB mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist RB für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Onlineshops besteht nicht.
8.5. Die in diesem Punkt 8 angeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, gesetzliche Vertreter, Organe oder Erfüllungsgehilfen von RB.
8.6. Schadenersatzansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot bzw. den Kaufgegenstand nur bestimmungsgemäß, im Rahmen der zugelassenen CE-Entwurfskategorie, der zulässigen Personenzahl und Zuladung sowie unter Einhaltung der einschlägigen schifffahrtsrechtlichen Vorschriften und der erforderlichen Befähigungsnachweise zu verwenden. RB haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.
9. Höhere Gewalt
9.1. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von RB nicht zu vertretende, unvorhersehbare Umstände – insbesondere Naturereignisse, Hochwasser, Sturm, Feuer, Epidemien und Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Embargos, Streiks, Aussperrungen, Cyberangriffe, Energie- und Rohstoffknappheit sowie Störungen in der Lieferkette – befreien RB für die Dauer ihrer Wirkung von der Leistungspflicht und verlängern vereinbarte Fristen und Termine angemessen.
9.2. Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind Zug um Zug zurückzustellen; Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
10. Datenschutz
10.1. RB verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung und -abwicklung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen wie steuer- und unternehmensrechtlicher Aufbewahrungspflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von RB (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
10.2. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur an solche Empfänger, die zur Vertragsabwicklung erforderlich sind, insbesondere an Transport- und Logistikunternehmen, Zahlungsdienstleister, Hersteller und Vorlieferanten im Gewährleistungs- und Garantiefall, den Shop- und Hostinganbieter sowie an Steuerberatung und Rechtsvertretung.
10.3. Dem Kunden stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Diese Rechte können jederzeit formlos an office@rauscherboot.at gerichtet werden. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
10.4. Der Versand von Werbe-Newslettern erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen, jederzeit widerruflichen Einwilligung des Kunden bzw. im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 174 TKG 2021. Jede Werbezusendung enthält eine Möglichkeit zur kostenlosen Abbestellung.
10.5. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung von RB, abrufbar unter www.rauscherboot.at.
11. Referenzen und Bildmaterial
11.1. RB ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung angefertigte Fotografien und Videoaufnahmen des Bootes bzw. der ausgeführten Arbeiten zu Referenz- und Werbezwecken (insbesondere auf der Website, im Onlineshop und in sozialen Medien) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
11.2. Namen des Kunden, Bootsnamen, Kennzeichen sowie erkennbare Abbildungen von Personen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht. Der Kunde kann einer Verwendung jederzeit formlos widersprechen; RB entfernt das Material daraufhin im zumutbaren Umfang.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist A-5302 Henndorf am Wallersee, Österreich.
12.2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung sowie für alle Verträge und wechselseitigen Ansprüche zwischen RB und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des österreichischen IPRG. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der dem Verbraucher durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts jenes Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
12.3. Für alle Streitigkeiten zwischen RB und Kunden, die Unternehmer sind, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 5302 Henndorf am Wallersee sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. RB behält sich vor, Klagen auch beim allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzubringen. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG; ein Verbraucher kann RB wahlweise an deren Sitz oder an seinem eigenen Wohnsitz klagen.
12.4. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie das Abgehen vom Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart ist.
12.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RB an Dritte abzutreten.
12.6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesen AGB. Gegenüber Verbrauchern gilt an Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
12.7. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von RB gespeichert; der Kunde erhält die Vertragsdaten und diese AGB mit der Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
B. BESONDERER TEIL I – ONLINESHOP UND FERNABSATZVERTRÄGE
Dieser Teil gilt für alle Verträge, die über den Onlineshop von RB oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden.
13. Bestellvorgang und Vertragsabschluss im Onlineshop
13.1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
13.2. Der Kunde legt die gewünschten Waren in den Warenkorb, gibt seine Daten ein, wählt Versand- und Zahlungsart und kann vor dem Absenden der Bestellung sämtliche Eingaben in der Übersichtsseite nochmals prüfen und mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie der Korrekturfunktionen des Shops berichtigen. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
13.3. RB bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn RB die Annahme der Bestellung ausdrücklich erklärt (Auftragsbestätigung), die Ware versendet oder die Zahlung abbucht bzw. den Zahlungsvorgang freigibt.
13.4. Bei ersichtlich fehlerhaften Preis- oder Produktangaben (Tipp-, Druck- oder Systemfehler) ist RB zur Anfechtung wegen Irrtums berechtigt. RB wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich rückerstatten.
13.5. RB liefert im Onlineshop grundsätzlich nach Österreich und Deutschland. Lieferungen in weitere Länder erfolgen nur nach vorheriger Absprache. Bestellungen ausschließlich zum Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RB nicht gestattet; RB ist berechtigt, Bestellungen in haushaltsunüblichen Mengen abzulehnen oder zu begrenzen.
13.6. Der Vertragstext (Bestelldaten und AGB) wird von RB gespeichert und dem Kunden nach Vertragsabschluss per E-Mail übermittelt. Bei einem Kundenkonto kann der Kunde seine Bestellungen zusätzlich im Kundenbereich einsehen.
14. Zahlung, Versand und Verfügbarkeit im Onlineshop
14.1. Im Onlineshop stehen die jeweils im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. RB behält sich vor, einzelne Zahlungsarten für bestimmte Bestellungen oder Kundengruppen auszuschließen. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorauskasse ist der Rechnungsbetrag binnen sieben Tagen ab Vertragsabschluss zur Zahlung fällig; die Ware wird nach Zahlungseingang versandt.
14.2. Die Versandkosten werden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen. Sperrgut, Gefahrgut (insbesondere Lithium-Batterien, Treibstoffe, Farben, Lacke, Klebstoffe und Aerosole) sowie Übermaßsendungen können abweichende Versandkosten, Speditionsversand und längere Lieferzeiten erfordern; RB informiert den Kunden hierüber vor Vertragsabschluss.
14.3. Angaben zur Verfügbarkeit und zur voraussichtlichen Lieferzeit im Onlineshop sind unverbindliche Näherungswerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt wird. Ist eine bestellte Ware nach Vertragsabschluss dauerhaft nicht verfügbar, informiert RB den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen ohne Abzug zurück.
14.4. Der Kunde hat die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen. Erkennbare Transportschäden sind – im eigenen Interesse und zur Unterstützung von Ansprüchen gegen den Frachtführer – möglichst bei Zustellung zu dokumentieren und RB mitzuteilen. Für Verbraucher hat eine Unterlassung keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
15. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für Verbraucher
15.1. Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Die nachstehende Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser AGB.
15.2. Unternehmern steht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Frist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei einem Vertrag über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beträgt die Frist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Verträgen über Dienstleistungen beträgt die Frist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Rauscher Boote e.U.
Hopfgartenstraße 14, 5302 Henndorf am Wallersee, Österreich
E-Mail: office@rauscherboot.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können (insbesondere Sperrgut wie Boote, Anhänger, Masten, Außenbordmotoren und Gefahrgut wie Batterien), tragen Sie ebenfalls die unmittelbaren Kosten der Rücksendung; diese werden auf höchstens etwa EUR 500,– je Sendung geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung auf Ihr ausdrückliches Verlangen und nach Ihrer Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts vollständig erbracht haben.
16. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
16.1. Das Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 FAGG unter anderem nicht bei Verträgen über:
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Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind – dazu zählen insbesondere individuell konfigurierte Boote, Sonderlackierungen, maßgefertigte Persenninge, Verdecke, Polster, Bezüge, zugeschnittene Leinen, Tauwerk und Schläuche, individuell konfektionierte Kabelbäume sowie Refit- und Customizing-Arbeiten nach Kundenvorgabe;
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Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
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versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
-
Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt oder verbaut wurden;
-
Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, wenn RB mit der Ausführung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und nach dessen Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts begonnen hat;
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dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, um die der Verbraucher RB ausdrücklich ersucht hat, hinsichtlich der ausdrücklich angeforderten Leistungen und der zu ihrer Erbringung erforderlichen Ersatzteile;
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Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist – dies umfasst insbesondere Charter- und Vermietungsverträge über Boote sowie gebuchte Probefahrten und Einschulungen;
-
Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die RB keinen Einfluss hat.
16.2. Zurückgesandte Ware ist möglichst vollständig, mit allem Zubehör und – soweit vorhanden – in der Originalverpackung zurückzusenden. Dies ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechts, erleichtert jedoch die Abwicklung und vermeidet einen Wertersatz für Wertverlust.
16.3. Batterien und Akkumulatoren dürfen aus Gefahrgutgründen nicht auf dem üblichen Postweg zurückgesandt werden. Der Kunde hat sich vor der Rücksendung mit RB in Verbindung zu setzen; RB nennt einen zulässigen Versandweg. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
17. Freiwillige Rückgabe außerhalb des Rücktrittsrechts
17.1. Kunden, denen kein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht – insbesondere Unternehmern und Kunden bei Abholung im Betrieb –, gewährt RB kein vertragliches Rückgaberecht. Eine Rücknahme einwandfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RB und kann von einem angemessenen Wiedereinlagerungsentgelt von bis zu 20 % des Warenwertes abhängig gemacht werden.
17.2. Eigens für den Kunden bestellte oder gefertigte Waren sowie eingebaute, montierte oder benutzte Waren sind von einer Kulanzrücknahme ausgeschlossen.
18. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
18.1. RB ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbrauchern steht die Möglichkeit offen, sich an die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at) zu wenden.
18.2. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere der Weg zu den ordentlichen Gerichten, bleiben davon unberührt.
C. BESONDERER TEIL II – VERKAUF VON BOOTEN, YACHTEN UND MOTOREN
19. Anzahlung und Zahlungsplan
19.1. Soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsregelung ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, hat der Kunde beim Kauf von Booten, Yachten und Motoren eine Anzahlung von 30 % (dreißig Prozent) des Kaufpreises binnen zwei Wochen nach Annahme der Bestellung durch RB zu leisten. RB beginnt mit der Bestellung, Fertigung bzw. dem Aufbau des Bootes erst nach spesen- und abzugsfreiem Einlangen der Anzahlung.
19.2. Bei individuell konfigurierten Booten sowie bei Sonderausstattungen kann RB eine höhere Anzahlung bis zur Höhe der bei Vorlieferanten eingegangenen Verpflichtungen sowie Zwischenzahlungen nach Baufortschritt vereinbaren. Ein solcher Zahlungsplan wird im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten.
19.3. Der restliche Kaufpreis ist vor Abholung oder Lieferung ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Das Boot bzw. der Motor kann erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises und aller Nebenkosten abgeholt bzw. geliefert werden.
19.4. Tritt der Kunde ohne Vorliegen eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsgrundes vom Kaufvertrag zurück oder nimmt er das Boot trotz Nachfristsetzung nicht ab, ist RB berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder – bei Kunden, die Unternehmer sind – eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gilt § 909 ABGB sowie das richterliche Mäßigungsrecht des § 1336 Abs 2 ABGB.
20. Ausstattung, Änderungen und Lieferzeit
20.1. Maßgeblich für Umfang und Ausstattung des Kaufgegenstandes ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die dem Kaufvertrag beigefügte Spezifikations- oder Konfigurationsliste. Abbildungen in Prospekten, auf der Website und in sozialen Medien zeigen häufig Boote mit Sonderausstattung.
20.2. Konstruktions-, Ausstattungs- und Materialänderungen des Herstellers während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, sofern sie den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Bootes nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Handelsübliche Abweichungen in Farbton, Struktur und Maserung, insbesondere bei Gelcoat, Lack, Holz, Teak, Leder und Textilien, stellen keinen Mangel dar.
20.3. Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung; sie können zu einer Anpassung des Preises und zu einer Verschiebung des Liefertermins führen. Bereits in Fertigung befindliche oder bestellte Komponenten sind vom Kunden jedenfalls zu übernehmen.
20.4. Bei Verzögerungen, die RB nicht zu vertreten hat – insbesondere bei verspäteter Selbstbelieferung durch den Hersteller –, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. RB informiert den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug gegenüber Unternehmern sind ausgeschlossen, soweit RB nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
21. Übergabe, Probefahrt und Einschulung
21.1. Die Übergabe erfolgt nach Terminvereinbarung am Betriebsstandort von RB oder an einem vereinbarten Gewässer. Über die Übergabe wird ein Übergabeprotokoll errichtet, in dem allfällige offene Punkte und sichtbare Mängel festgehalten werden. Der Kunde ist verpflichtet, an der Übergabe mitzuwirken; die Verweigerung der Unterfertigung des Protokolls ohne Angabe von Gründen steht dem Gefahrübergang nicht entgegen.
21.2. Eine Probefahrt vor Übergabe ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet und kann von Wetter-, Wasserstands- und Saisonbedingungen abhängen. Kann eine Probefahrt aus solchen Gründen nicht stattfinden, berechtigt dies weder zur Verweigerung der Abnahme noch zur Zurückhaltung des Kaufpreises.
21.3. Bei Probefahrten führt ein Mitarbeiter von RB das Boot, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Führt der Kunde das Boot selbst, hat er die erforderlichen Befähigungsnachweise vorzulegen; er haftet in diesem Fall für schuldhaft verursachte Schäden nach den allgemeinen Bestimmungen.
21.4. Eine Einweisung in die Bedienung des Bootes im üblichen Umfang ist im Kaufpreis enthalten. Weitergehende Schulungen, Überstellungsfahrten und Skipperleistungen werden gesondert verrechnet.
21.5. Zulassung, Registrierung, Kennzeichnung, Versicherung, Liegeplatz und der Erwerb erforderlicher Befähigungsausweise sind Sache des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. RB unterstützt den Kunden auf Wunsch gegen gesonderte Verrechnung.
22. Gebrauchtboote und Inzahlungnahme
22.1. Gebrauchtboote und gebrauchte Motoren werden im gebrauchten, besichtigten Zustand verkauft. Angaben zu Baujahr, Betriebsstunden, Ausstattung, Reparaturhistorie und Vorschäden beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Auskünften des Voreigentümers und werden von RB ohne eigene Nachprüfung weitergegeben; RB haftet insoweit nicht für deren Richtigkeit, sofern RB die Unrichtigkeit weder kannte noch kennen musste.
22.2. Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, vor Kauf eines Gebrauchtbootes auf eigene Kosten eine Besichtigung durch einen unabhängigen Sachverständigen sowie eine Probefahrt durchzuführen. RB räumt hierfür nach Terminvereinbarung Gelegenheit ein.
22.3. Für die Gewährleistung bei Gebrauchtbooten gilt Punkt 7.2.
22.4. Nimmt RB ein Boot des Kunden in Zahlung, setzt dies voraus, dass der Kunde uneingeschränkter Eigentümer und das Boot frei von Rechten Dritter, Pfandrechten und Sicherungsübereignungen ist. Der Kunde sichert dies ausdrücklich zu. Der vereinbarte Anrechnungswert gilt für den Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung; Schäden, die danach eintreten, sowie fehlende Ausstattung berechtigen RB zu einer angemessenen Reduktion des Anrechnungswertes. Das in Zahlung genommene Boot ist erst bei Übergabe des Neubootes zu übergeben, sofern nicht anders vereinbart.
23. Konformität und Dokumente
23.1. Bei Neubooten übergibt RB die vom Hersteller mitgelieferten Unterlagen, insbesondere CE-Konformitätserklärung, Eignerhandbuch und CIN-Nummer, soweit diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
23.2. Umbauten, Motorisierungsänderungen, Anbauten und Customizing-Maßnahmen können die CE-Konformität und die Entwurfskategorie eines Bootes berühren. RB weist den Kunden auf diesen Umstand hin. Beauftragt der Kunde solche Maßnahmen, ist er für die Einhaltung der schifffahrtsrechtlichen Vorschriften und für allfällige erforderliche Nachbegutachtungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass RB die entsprechende Konformitätsbewertung übernimmt.
D. BESONDERER TEIL III – SERVICE, REPARATUR, REFIT, TRANSPORT UND LAGERUNG
24. Auftragserteilung und Kostenvoranschlag
24.1. Aufträge für Service-, Reparatur-, Wartungs- und Refit-Arbeiten sollen in Textform erteilt werden. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge werden von RB in Textform bestätigt; Inhalt dieser Bestätigung gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
24.2. Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Er gilt – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – als unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne Gewähr für die Vollständigkeit im Sinne des § 5 Abs 2 KSchG; auf die Unverbindlichkeit wird der Verbraucher hiermit ausdrücklich hingewiesen. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist bei Verbrauchern nur dann entgeltlich, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
24.3. Zeigt sich während der Arbeiten, dass der Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten wird oder dass zusätzliche, nicht beauftragte Arbeiten erforderlich sind, verständigt RB den Kunden unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein. Bis zur Entscheidung des Kunden ist RB berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen; hierdurch entstehende Verzögerungen und Standkosten gehen zu Lasten des Kunden.
24.4. Zur Schadensfeststellung erforderliche Zerlege-, Demontage- und Diagnosearbeiten werden auch dann verrechnet, wenn der Kunde in der Folge keinen Reparaturauftrag erteilt. Der Wiederzusammenbau erfolgt gegen gesonderte Verrechnung.
24.5. Für Fehlersuche und Diagnose gilt Zeitaufwand als vereinbart. Eine Erfolgsgarantie für die Eingrenzung sporadisch auftretender oder von Dritten verursachter Fehler wird nicht übernommen.
25. Durchführung der Arbeiten
25.1. RB ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrages geeigneter Subunternehmer und Fachbetriebe zu bedienen.
25.2. Fertigstellungstermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich. Bei Arbeiten, deren Umfang erst nach Demontage feststellbar ist, sowie bei Abhängigkeit von der Lieferbarkeit von Ersatzteilen sind Terminangaben unverbindlich.
25.3. Sofern nicht anders vereinbart, wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz von RB zuzüglich Material, Kleinmaterial, Entsorgungs-, Zustell- und Anfahrtskosten abgerechnet. Angefangene Arbeitseinheiten werden in der jeweils vereinbarten Taktung verrechnet.
25.4. Ausgetauschte Altteile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum von RB über und werden fachgerecht entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Herausgabe verlangt. Gefahrgut- und altlastenpflichtige Teile (insbesondere Altöl, Batterien, Antifouling-Rückstände, Kältemittel) werden in jedem Fall von RB entsorgt; die Entsorgungskosten trägt der Kunde.
25.5. Der Kunde hat RB alle für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu Vorschäden, Voreingriffen, nachträglichen Ein- und Umbauten, verbauten Fremdteilen sowie zu Zugangscodes und Schlüsseln. RB haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
25.6. Persönliche Gegenstände, Wertsachen, Elektronik, Dokumente und lose Ausrüstung sind vom Kunden vor Übergabe des Bootes zu entfernen. Für deren Verlust oder Beschädigung haftet RB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
25.7. Beistellungen des Kunden (vom Kunden beigestellte Ersatz-, Zubehör- oder Einbauteile) werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung verarbeitet. Für Eignung, Qualität und Funktion beigestellter Teile sowie für daraus resultierende Folgeschäden übernimmt RB keine Gewähr und keine Haftung; eine allfällige Gewährleistung von RB beschränkt sich in diesem Fall auf die Arbeitsleistung.
26. Abnahme, Werkunternehmerpfandrecht und Standgebühr
26.1. Nach Fertigstellung verständigt RB den Kunden. Der Kunde hat das Boot bzw. den Gegenstand binnen 14 Tagen ab Verständigung und nach vollständiger Bezahlung abzuholen.
26.2. RB steht an den in ihre Innehabung gelangten beweglichen Sachen des Kunden ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 1440 ABGB für ihre Forderungen aus dem Auftrag zu. Der Kunde erkennt dieses Pfandrecht ausdrücklich an.
26.3. Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb der Frist nach Punkt 26.1 ab, ist RB berechtigt, ab dem 15. Tag ein angemessenes Standgeld nach dem jeweils gültigen Tarif zu verrechnen und den Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem Dritten einzulagern.
26.4. Holt der Kunde den Gegenstand trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung und Setzung einer Nachfrist von jeweils mindestens vier Wochen nicht ab, ist RB nach Ablauf von sechs Monaten ab der ersten Verständigung berechtigt, den Gegenstand nach vorheriger schriftlicher Androhung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestmöglich zu verwerten und den Erlös nach Abzug aller offenen Forderungen und Verwertungskosten an den Kunden auszufolgen.
27. Winterlager, Verwahrung und Liegeplatzservice
27.1. Die Einlagerung von Booten erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung für die jeweils vereinbarte Saison bzw. den vereinbarten Zeitraum. Die Lagerkosten sind im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
27.2. Der Kunde ist verpflichtet, das eingelagerte Boot auf eigene Kosten ausreichend zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Sturm, Hagel, Schneedruck, Wasser, Diebstahl und Vandalismus. RB schließt keine Versicherung für das Boot des Kunden ab. Der Kunde hat RB auf Verlangen einen Versicherungsnachweis vorzulegen.
27.3. RB haftet für Schäden am eingelagerten Boot nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen; die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt gegenüber Verbrauchern nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
27.4. Der Kunde hat vor Einlagerung sämtliche persönlichen Gegenstände, Wertsachen und lose Ausrüstung zu entfernen sowie Treibstoff- und Gasanlagen in einen sicheren Zustand zu versetzen. Die fachgerechte Einwinterung (insbesondere Frostschutz von Motor, Kühl-, Frisch- und Abwassersystem sowie Batteriepflege) ist nur dann von RB geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Ohne entsprechenden Auftrag haftet RB nicht für Frost- und Folgeschäden.
27.5. Ein Zutritt des Kunden zum Lagerplatz oder zur Halle ist nur nach vorheriger Absprache und während der Betriebszeiten gestattet. Eigene Arbeiten des Kunden am eingelagerten Boot sowie Arbeiten durch vom Kunden beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RB; sie erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden und unter Einhaltung der Betriebs-, Brandschutz- und Umweltschutzvorschriften.
27.6. Wird das Boot nach Ende der vereinbarten Lagerzeit nicht abgeholt, gilt Punkt 26 sinngemäß; für die Zeit nach Ablauf der Lagerzeit ist ein angemessenes Entgelt nach dem jeweils gültigen Tarif zu entrichten.
28. Transport, Kranung und Überstellung
28.1. Transport-, Slip-, Kran- und Überstellungsleistungen werden nach dem jeweils gültigen Tarif oder nach gesonderter Vereinbarung verrechnet. Der Kunde hat für rechtzeitige Zufahrtsmöglichkeit, allfällige behördliche Bewilligungen und für die Verfügbarkeit von Liegeplatz bzw. Stellfläche zu sorgen, sofern nicht anders vereinbart.
28.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Boot transportfähig ist, insbesondere hinsichtlich Bocklagerung, Kranpunkten, Trailertauglichkeit und Ladungssicherung. RB weist auf erkennbare Bedenken hin; besteht der Kunde auf der Durchführung, erfolgt diese auf seine Gefahr.
28.3. Schäden, die auf verdeckte Vorschäden, unsachgemäße frühere Reparaturen, ungeeignete Kranösen oder Bocklagerungen oder auf unrichtige Angaben des Kunden zu Gewicht und Abmessungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
E. BESONDERER TEIL IV – VERMITTLUNG UND CHARTERVERWALTUNG
29. Vermittlung von Booten (Bootsmakler)
29.1. Soweit RB Boote, Yachten oder Motoren Dritter vermittelt, wird RB ausschließlich als Vermittler tätig. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall unmittelbar zwischen dem Verkäufer (Eigentümer) und dem Käufer zustande; RB wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrages und ist weder zur Lieferung noch zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag verpflichtet.
29.2. Angaben zu vermittelten Booten – insbesondere zu Baujahr, Betriebsstunden, Ausstattung, Zustand, Reparatur- und Schadenshistorie, Eigentumsverhältnissen und Lastenfreiheit – beruhen ausschließlich auf Auskünften des Eigentümers. RB übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, sofern RB die Unrichtigkeit weder kannte noch kennen musste. Eine eigene Untersuchungspflicht von RB besteht nicht.
29.3. Interessenten wird ausdrücklich empfohlen, vor Vertragsabschluss auf eigene Kosten eine Besichtigung durch einen unabhängigen Sachverständigen, eine Probefahrt sowie eine Prüfung der Eigentums- und Lastenverhältnisse durchzuführen.
29.4. Der Provisionsanspruch von RB entsteht mit dem Zustandekommen des vermittelten Geschäfts und ist mit Rechnungslegung fällig. Höhe und Schuldner der Provision werden im Vermittlungsauftrag bzw. in der Vereinbarung mit dem Interessenten gesondert und im Vorhinein schriftlich festgehalten. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des Maklergesetzes (MaklerG) und des KSchG, insbesondere die Informations- und Aufklärungspflichten sowie das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG, soweit anwendbar.
29.5. Ein Alleinvermittlungsauftrag bedarf der Schriftform und einer ausdrücklichen Befristung. Der Eigentümer verpflichtet sich in diesem Fall, während der Laufzeit keinen weiteren Makler zu beauftragen und RB über Direktinteressenten unverzüglich zu informieren.
29.6. Der Eigentümer sichert RB gegenüber zu, uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein und dass das Objekt frei von Rechten Dritter ist bzw. legt bestehende Belastungen offen. Er hält RB hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben resultieren.
29.7. RB ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragsseite als Makler tätig zu werden (Doppelmaklertätigkeit) und weist die Vertragsparteien hierauf ausdrücklich hin.
29.8. Von RB überlassene Objektunterlagen, Exposés, Fotos und Interessentendaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung von RB nicht an Dritte weitergegeben werden.
30. Charterverwaltung und Vermietung
30.1. Übernimmt RB die Verwaltung eines Bootes für Chartereinsätze, richtet sich der Umfang der Leistungen ausschließlich nach dem gesondert abzuschließenden Verwaltungs- bzw. Managementvertrag. RB schuldet dabei ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keine bestimmte Auslastung, keinen bestimmten Umsatz und keinen bestimmten Ertrag.
30.2. Der Eigentümer hat das Boot in einem für den Chartereinsatz geeigneten, verkehrs- und betriebssicheren Zustand zur Verfügung zu stellen, alle erforderlichen Zulassungen und Bewilligungen beizubringen und eine für den gewerblichen Vermietungseinsatz geeignete Haftpflicht- und Kaskoversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Ein entsprechender Nachweis ist RB vorzulegen.
30.3. RB haftet nicht für Schäden am Boot, die durch Charterkunden verursacht werden, soweit RB die Charterkunden mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt, eingewiesen und die vereinbarten Kautionen eingehoben hat.
30.4. Für die Vermietung von Booten durch RB gelten ergänzend die jeweiligen Miet- bzw. Charterbedingungen von RB, insbesondere hinsichtlich Kaution, Selbstbehalt, Befähigungsnachweisen, Fahrtgebiet, Rückgabe und Stornobedingungen. Verträge über Freizeitdienstleistungen mit bestimmtem Termin oder Zeitraum unterliegen gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG keinem Rücktrittsrecht (siehe Punkt 16.1).
ANHANG – MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.)
An:
Rauscher Boote e.U.
Hopfgartenstraße 14
5302 Henndorf am Wallersee
Österreich
E-Mail: office@rauscherboot.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
Bestellt am () / erhalten am (): ______________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: _________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Fassung: September 2026. Diese AGB ersetzen alle vorherigen Fassungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Austrian Yacht Consulting & Service e.U.